Antrag der UCW vom 09.02.2021

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Vorbereitender Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplan in Iseringhausen

Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

die Sitzungsvorlage bzw. Ihre Ausführungen sind nicht geeignet, die Unkenntnis der UCW zu beseitigen. Diese Unkenntnis bezieht sich nicht darauf, was Sie gesagt haben, sondern was Sie nicht gesagt haben.

Aus meiner Sicht sind Ihre Ausführungen enttäuschend und unbefriedigend.

Sie sind natürlich nicht unwahr, aber geben auch nicht die volle Wahrheit wieder.

Ständig wird der Regionalplan erwähnt, aus dem anschließend ein neuer Flächennutzungsplan entwickelt werden soll.

Ja, glauben Sie denn tatsächlich, dass uns der Regionalplan neue Wohnbauflächen ermöglicht? Ich gehe vielmehr davon aus, dass gesagt wird, die Stadt Drolshagen hat im Jahr 2001 einen Wohnflächenbedarf von 48,6 ha prognostiziert, so dass bei damals noch nutzbaren Reserven von 13,6 ha weitere 35 ha als Neuausweisungsbedarf festgestellt wurden. Die Regionalbehörde wird fragen, was die Stadt Drolshagen aus dieser Prognose verwirklicht hat, und wird feststellen, dass der Umfang dieser Flächen offensichtlich in den seither vergangenen 20 Jahren nicht benötigt wurde und wird, und ihn zusammenstreichen.

Soweit darf und muss es aber nicht kommen, wir müssen das Heft des Handelns selbst in der Hand behalten und vor dieser Festlegung bzw. einer Streichung unseren Flächennutzungsplan ändern.

Die von Ihnen auf Seite 2 unten der Sitzungsvorlage aufgestellte Prognose, dass mit der Schaffung größerer Bauflächen nicht vor 2025/26 zu rechnen ist, geht nicht nur an den Erwartungen der Bürger vorbei, sondern ist nach unserer Auffassung auch nicht nötig.

Laut Informationen der Bürger aus Iseringhausen haben diese sich bereits im März 2019, also vor genau 2 Jahren an die Verwaltung gewandt. Müssen sie also 7 Jahre warten?

Des Weiteren wird wieder die 2000-Einwohner-Grenze angesprochen. Nach meiner Kenntnis haben weder Eichen noch Dumicke diese Grenze überschritten und trotzdem sind dort vorhabenbezogene Bebauungspläne möglich.

Warum nicht in anderen Ortsteilen, wie zum Beispiel in Iseringhausen oder Husten, wo Bürger bereit sind, ähnliche Erschließungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Der Einwand, dass diese Ortschaften bzw. die dort vorgeschlagenen Flächen nicht als Wohnbaureserven ausgewiesen sind, ist zwar richtig, kann aber ausgeräumt werden.

Und damit komme ich auf die von uns gesehenen Lücken der Sitzungsvorlage.

Der Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen vom 06.08.2019, also noch relativ frisch, eröffnet den Kommunen genau für diese Fälle unter Ziffer 6.mit der Überschrift „Siedlungsraum“ bei den wie es heißt „Festlegungen für gesamten Siedlungsraum“ eine eindeutige Möglichkeit, indem er bestimmt: ich zitiere:

Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, darf Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in Anspruch genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein gleichwertiger, bisher planerisch für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Fläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt wird (Flächentausch).

Soweit das Zitat aus dem Landesentwicklungsplan.

Dazu steht in der Sitzungsvorlage, die die Unkenntnis beseitigen soll: Wenig!

Zitat: „Eine Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer Umplanung, d.h. Wegfall der bisherigen Wohnbauflächen und Neudarstellung an anderer Stelle, stößt auf staatliche Vorbehalte.“

Welche Vorbehalte? An wen richtet sich denn der Landesentwicklungsplan in meinem Zitat, wenn er von einer Umwandlung, einem Flächentausch im Flächennutzungsplan spricht? Doch wohl an die Kommunen.

Der Landesentwicklungsplan gibt den Kommunen gerade die Möglichkeit, hiervon Gebrauch zu machen. Also, welche Vorbehalte?

Dieses Thema habe ich vor einigen Wochen mit dem Leiter unseres Bauamts, Herrn Christoph Lütticke, in seinem Büro besprochen, der mir ausdrücklich Recht gab, dass so verfahren werden könne, d.h. der Ausschuss überprüft alle Möglichkeiten, welche zur Zeit vorhandenen Erwartungsflächen kurzfristig zu realisieren sind, indem Kontakt mit jedem Eigentümer dieser Flächen aufgenommen wird, um abzuklären, inwieweit er bereit ist, diese Flächen kurzfristig für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, sei es durch einen Angebotsbebauungsplan der Stadt oder eine private Planung durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Dabei muss jedem Eigentümer ganz unmissverständlich gesagt werden, dass seine Flächen die Qualifikation als Bauland verlieren wird und er damit erhebliche Werteinbußen hinnehmen muss, wenn er sich einer Bebauung dieser Flächen verschließt.

Anschließend hat der Ausschuss und danach die Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit, im Flächennutzungsplan einen Flächentausch zu beschließen, indem die vorgenannten Erwartungsflächen in Freiraum im Sinne des Landesentwicklungsplans umgewandelt werden, um in diesem Zusammenhang anderes bislang als Freifläche in den Ortschaften ausgewiesenes Grünland als neuen Siedlungsraum in Anspruch zu nehmen und aufzuwerten, vorausgesetzt, dass die Eigentümer dieser Flächen ihre Bereitschaft erklären, ihre Flächen einer von beiden vorgenannten Bebauungsmöglichkeiten zuzuführen.

Ich stelle daher den Antrag,

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss für die nächste nichtöffentliche Sitzung eine Liste vorzulegen, in der alle Parzellen der sich aus der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ergebenden Bauerwartungsflächen mit Flurstücksnummern und Eigentümern aufgeführt sind, sowie einen entsprechenden Hinweis, inwieweit eine Bereitschaft der jeweiligen Eigentümer besteht, nach einem deutlichen Hinweis auf drohenden Wertverlust, ihre Flächen für eine kurzfristige Bebauung zur Verfügung zu stellen.

Die UCW benötigt diese Informationen, um anschließend einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Flächen als Siedlungsbereich aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und an ihrer Stelle andere Flächen als neuer Siedlungsraum aufgenommen werden sollten.

Nur so können wir einen von uns beabsichtigten Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans stellen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Geduld

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