Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Winfried Behme zum Hallenbad in Drolshagen
Aus der Sitzungsvorlage 2022/34 vom 17.02.2022ergeben sich zwei unterschiedliche Betrachtungen:
1. Die Sanierung unter Berücksichtigung zweier unterschiedlicher Varianten: enbs und DLRG, jeweils mit Zusatzoptionen.
2. Ein Neubau wie in Werdohl mit möglichen Zusatzoptionen.
Der Neubau soll um etwa 200.000 € teurer werden, aber nur weil Abrisskosten von 850.000 € enthalten sind.
Damit scheidet allein aus Kostengründen jede Sanierung aus! Warum? Rechnet man nur die untersten Stufen von Risikozuschlägen von 15% bei einer Sanierung und 10% bei einem Neubau und einem Baukostenzuschlag von 4% hinzu - der allerdings bei weitem nicht ausreichen wird - übersteigen die Kosten einer Sanierung die Neubaukosten, selbst unter Berücksichtigung der Abrisskosten, die wir nicht rechnen.
Auch die Neubaukosten bei einem Bestand an gleicher Stelle mit 12-14 Mio. Euro halten wir angesichts der Haushaltssituation für nicht finanzierbar bzw. eine derartige Kreditaufnahme für die folgenden Generationen für nicht vermittelbar. (Was müsste dafür alles wegfallen bzw. an anderer Stelle eingespart werden?)
Unter Berücksichtigung der weiteren anstehenden Großprojekte im Stadtgebiet, z.B. allein die Schulen, stellt sich zudem die Frage:
Was ist für Drolshagen wichtiger?
Für die UCW kommt also nur eine abgespeckte, wirtschaftlich durchdachte Lösung in Frage.
Also, wofür brauchen wir ein Stadtbad in Drolshagen? Primär, um das Schwimmen zu erlernen, erst danach für den Vereinssport und den DLRG und zudem für die Allgemeinheit.
Dann aber sollte das Stadtbad auch dort stehen, wo sich die Kinder befinden, die das Schwimmen lernen, also in der Nähe der Grundschule.
Das hätte zudem zwei große Vorteile:
1. Man kann das bestehende Stadtbad so lange betreiben, bis das neue fertig ist. Es ist keine Schließung während der Baumaßnahme erforderlich.
2. Anschließend kann man die Flächen des bisherigen Stadtbads, immerhin fast 15.000 qm, für Wohnbauzwecke vermarkten beispielsweise über eine Genossenschaft, die in Ansehung des Kaufpreises auch den Abriss organisiert und bezahlt.
Möglicherweise kann man Überlegungen zum Neubau eines Stadtbads auch mit Baumaßnahmen der Gräfin-Sayn-Grundschule, u.a. einer Mensaerweiterung verbinden. Synergie-Effekte sind zudem nicht nur mit der Grundschule, sondern unter Umständen auch mit der Sporthalle in der Wünne oder dem neuen Flüchtlingsheim möglich – Photovoltaik, Wärmepumpen/ Blockheizkraftwerk etc. Solch eine Planung könnte weitere Fördergelder in Aussicht stellen.
Damit kommen wir zum Volumen der bereits angesprochenen wirtschaftlicheren, „abgespeckten“ Version. Hier möchte die UCW eine weitere Variante mit einbeziehen. In der Presse wie auch auf der Homepage der Stadt Bad Honnef war/ist zu lesen, dass die Stadt Bad Honnef seit 2019 ein Lehrschwimmbecken mit einer Beckengröße von 25 m x 8 m mit 4,2 Millionen Euro veranschlagt und derzeit auch innerhalb dieses Kostenrahmens umsetzt. Dieses Lehrschwimmbecken aus Edelstahl verfügt ebenfalls über einen Hubboden (über das halbe Becken) und würde damit unseren Anforderungen vollumfänglich gerecht.
Nach unserer Auffassung ist/wäre eine solche Variante völlig ausreichend, zumal sich Drolshagen von der Bevölkerungszahl her nicht mit Bad Honnef vergleichen kann.
Und wohin damit? Uns schweben drei Standorte vor:
1. Im Bereich des Busbahnhofs der Grundschule an der Straße „Am Buscheid“, die ohne gravierende Probleme zwischen dem Kreisel und der Börschstraße baulich verändert werden und sowohl das Stadtbad als auch eine Erweiterung der Grundschule aufnehmen könnte.
2. Im Bereich der städtischen Grundstücke am Eselskopf, hierzu müssten weitere Standortuntersuchungen erfolgen.
3. Auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen der Friedhofsbrücke und der Sporthalle, allerdings bei Zukauf des angrenzenden Wiesengrundstücks.
Wir von der UCW-Fraktion werden weder einer Sanierung noch einem Neubau am Herrnscheid zustimmen.
Wir stellen vielmehr den folgenden Antrag,
dem bisher beauftragten Planungsbüro Constrata einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, wonach die Errichtung eines Lehrschwimmbeckens bei einem maximalen Kostenrahmen von 5 bis 6 Millionen geprüft wird.